Versuchte Geldautmatensprengung: Überraschend mildes Mildes Urteil für Beschuldigte!

Um einen Geldautomaten sprengen zu wollen braucht es kriminelle Energie! Viel kriminelle Energie! Auch in Hochstetten-Dhaun sollte der Geldautomat mit brachialgewalt geplündert werden. Dass diese Sprengung mit Gasgemisch scheiterte, ist auf dilettantische Ausführung zurückzuführen. Zu dieser Erkenntnis kam nunmehr das Gericht, das einen Beschuldigten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte. Ein weiterer Verdächtiger wurde trotz erheblich Zweifel gleich ganz freigesprochen, weil der ein stichhaltiges Alibi vorweisen konnte. In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“). Hohes Gericht, ein Zeichen geht anders. Warum eine Bewährungsstrafe? Die Tathandlung war bis auf die finale Sprengung vollendet, die Vorbereitungen abgeschlossen. Dilettantisch hin oder her, der versuchte „Banküberfall“ erforderte ein Höchstmaß an krimineller Bereitschaft. Und die sollte angemessen geahndet werden. Wer so vorgeht, darf nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Recht und Gerechtigkeit klaffen hier weit auseinander. Dem Blog ist das Urteil nicht weitreichend genug. Das kommt gefühlt einem Freispruch ohne Konsequenzen gleich. Alle Kosten, die mit der Straftat zusammenhingen, dürfte auf das Konto der Steuerzahler gehen. Wer sonst zahlt die Zeche! Justizversagen geht zwar anders, aber zu milde ist das Urteil allemal. Ein Glücksfall für die Beschuldigten, ein Schlag ins Gesicht von ermittelnden Behörden und Gesellschaft.

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