Rettungswachen: Wenn Landrätin Bettina Dickes vom Innenministerium abgewatscht wird!

Ich brauch das Go von Mainz. Nur Mainz kann uns erlauben eine dritte Rettungswache zu bauen!“ Will heißen, Landrätin Bettina Dickes will ja gerne loslegen, darf aber nicht. Ihre Zwangslage schildert sie mit einem leidenschaftlichem Apell und glaubhaften Worten in die Mikrofone des SWR. Blöd nur, sie wurde nur eine Minute später als eine Landrätin mit gefährlichen Halbwissen entlarvt. Mehr noch: Sie weiß offenbar nicht um ihre Verantwortlichkeiten! Doch der Reihe nach: Muss die Landesregierung einer zusätzlichen Rettungswache im Soonwald wirklich zustimmen? Der Sender hakte sogleich beim zuständigen Innenministerium nach. Schriftlich heißt es von dort: „Allgemein gilt, dass die Struktur der Wachen und damit die Planungen bezüglich der Standorte sowie der Anzahl Angelegenheit der Kreisverwaltung als örtlich zuständiger Rettungsbehörde sind.“ Weiter: Eine Genehmigung vom Ministerium werde nicht benötigt. Außerdem befürworte man sogar eine weitere Wache. Die Betrachtung der Fahrzeiten zeige, dass eine Anpassung der Rettungswachen-Struktur angezeigt ist. „Insofern ist die Abdeckung des Gebiete die Einrichtung eines weiteren Standortes dringen geboten.“ Mainz blockt nicht, Mainz begrüßt sogar.

Autsch, das tut weh. Da hat die Landesregierung der Kreis-First-Lady Unkenntnis ins Stammbuch geschrieben, und dies, bei einem so wichtigen Thema. Peinlich, peinlich! Setzen, sechs! Schlimmer noch: Mit ihrem zögerlichen Verhalten, könnte sie über Jahre hinweg der Optimierung von Rettungseinsätzen massiv geschadet haben. Bekanntlich geht es bei Notfällen nicht um Pillepalle, sondern um Menschenleben. Wie jeder weiß, zählt im Falle eines Falles jede Minute! Im Klartext, schon vor Jahren hätte sie und der Kreistag auf entsprechende Expertisen reagieren müssen. Passiert ist aber nichts. Hat man die Ausgaben für eine dritte Rettungswache gescheut? Schaut ganz danach aus! Unterstellt, schiebt Dickes den schwarzen Peter nun auch noch dem „bösen“ Land zu. Netter Versuch, der einen nur noch fassungslos zurücklässt! Der Blog hat sich den sehr gut recherchierten Beitrag angeschaut. Und dem fällt nur ein Wort dazu ein: „SKANDAL!“ Hartes Urteil zwar, aber was ist das ist!

Skandal deshalb, weil man das Thema schon viel zu lange vor sich her schiebt. Es braucht nicht die lange Bank, vielmehr Handlungsschnelligkeit. Und die wäre angesichts der Rettung von Menschenleben längst angezeigt gewesen. Zeit für bissel Polemik: Bei den Beatmungsgeräten preschte Dickes vor und bei den Rettungswachen duckt sie sich weg. Finde den Fehler? Die Wache im Soonwald könnte längst in Betrieb sein. Spätestens nach dieser öffentlichen Zurechtweisung aus Mainz, werden der Landrätin die neuen Standorte Hochstetten und Waldböckelheim um die Ohren fliegen. Aber sowas von! Sie hat einfach ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Längst hätte sie im Sinne der 15-Minuten-Regeln handeln müssen. Hinter Mainz kann sie sich jetzt nicht mehr verstecken. Der Kreistag wird nicht umhinkommen, für eine dritte Wache zu votieren. Die kommt! Und wer hats geregelt? In erster Linie der BI „Rettet das Kirner Krankenhaus.“ Den medialen Überfall auf die Landrätin haben die engagierten Mitglieder vorbereitet. Sie sind die Strippenzieher im Hintergrund. Bravo! Unterstützt wurden sie von den verantwortlichen Bürgermeistern, was beweist, wenn alle an einem Strang ziehen, kann am Ende nur etwas Gutes dabei herauskommen.

Eine Antwort auf „Rettungswachen: Wenn Landrätin Bettina Dickes vom Innenministerium abgewatscht wird!“

  1. Bitte unbedingt nochmals die Hintergründe zur Zuständigkeit des Landes faktchecken.

    Paragraph 4 Absatz 6 Landesrettungsdienstgesetz RLP

    Das Ministerium des Innern erläßt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Landesverbänden der Sanitätsorganisationen und den Verbänden der Kostenträger sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen. der Landesärztekammer und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz einen Plan für die Organisation und für die Beschaffung von Einrichtungen des Rettungsdienstes (Landesrettungsdienstplan), der im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht wird. In dem Landesrettungsdienstplan werden insbesondere festgelegt:

    1. die Rettungsdienstbereiche,
    2. die Standorte der Rettungsleitstellen und Rettungswachen,
    3. die Standorte der Rettungshubschrauber und
    4. die Anzahl und die Art der insgesamt vorzuhaltenden mobilen Rettungsmittel.

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