Finanzierung der Dachsanierung VG-Nebengebäude:

Es regent rein? Das Gebäude braucht ein neues Dach!

Der Beschluss ist in Stein gemeißelt. Das Nebengebäude der Verbandsgemeinde bekommt ein neues Dach verpasst. Rund 212 000 Euro soll nunmehr eine Maßnahme kosten, die man unter dem Aspekt einer Unterhaltungsstau-Beseitigung verbuchen muss. Nicht nachvollziehbar und daher Firlefanz, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Hälfte der Investition aus der Zuwendung „Kipki-Programm“ des Landes entnehmen zu wollen. KIPKI steht für das Kommunale Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“. Dabei handelt es sich um ein von der Landesregierung initiiertes Förderprogramm, mit welchem die Kommunen dabei unterstützt werden, eigene Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Klimawandelfolgen umzusetzen. Schwerlich dürfte ein undichtes Dach unter diese Förderrichtlinien fallen.

Die Liste reicht vom Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung über die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften oder die Umsetzung kommunaler Förderprogramme, etwa zu E-Lastenrädern oder Balkon-PV-Anlagen bis hin zu Beschattungsmaßnahmen auf öffentlichen Plätzen. Klar, man könnte den Austausch der Dachpappe argumentativ in diese Richtung biegen, aber dafür braucht es schon viel Phantasie. Ist die Erneuerung einer Dachhaut aus Undichtigkeitsgründen eine Umsetzung von kommunalen Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel? Nein, ist sie nicht. Ein undichtes Dach, noch dazu ohne Photovoltaik-Elemente (sind schwierig zu befestigen) zu installieren, fällt unter eine reine Erhaltungsmaßnahme. Basta. Dafür Fördergelder aus dem Klima-Pool zweckentfremden zu wollen, wäre das absolut falsche Signal. Dann doch lieber Bürger mit Balkon-Anlagen finanziell unterstützen. Man darf gespannt sein inwieweit der von der Verwaltung geäußerte Vorschlag Anklang bei den Entscheidern aus dem Haushalts- und Finanzausschuss findet.  

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