Gewerbegebiet Hochstetten: Denn sie wissen nicht was sie wollen?

Repro Klaus Pfrengle: Links eine womögliche Aral-Fläche vom Blog eingezeichnet. Rechts das Filet-Stück.

Ist das die Umkehr von der Umkehr? Grüßt hier das berühmte Murmeltier? Um was geht es? Die Ortsgemeinde hat das neue Gewerbegebiet mit einem Sondergebiet Einzelhandel überplant. Will heißen, zwischen Nahe und Bahn dürfen sich neben Firmen nun auch Geschäfte ansiedeln. Das erhöht massiv die Bandbreite einer erfolgversprechenden Vermarktung. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan aktuell nur als Teilfläche „Gewerbegebiet“ ausgewiesen. Wobei, hatte man nicht noch vor einem Jahr den Einzelhandel-Passus bewusst und gewollt aus dem Flächennutzungsplan herausgekickt. Den hatte man bereits fest darin in Form einer Sonderfläche für Verbrauchermärkte verankert. Verstehe wer will? Wörtlich hieß es seinerzeit: „Von der Ausweisung eines Sondergebiets für Einzelhandel im Erweiterungsbereich, wie noch in der frühzeitigen Beteiligung beabsichtigt, hat die Gemeinde Abstand genommen“. Erst Hü, dann Hot und jetzt wieder Hü?

Hängt die erneute Kehrtwende mit der vorangetriebenen Scherer-Tankstelle, in Kombination mit einem Verbrauchermarkt, zusammen? Maybe? Doch aufgepasst, beschränkte sich die einstige Einzelhandelsklausel oder Sonderfläche lediglich auf die Tankstellen-Fläche, wird dieser XXL-Bonus nunmehr auch auf das Filet-Stück des Bürgermeister-Bruders – direkt gegenüber – erweitert! Der Umstand lässt sich aus dem Beschluss herauslesen. Vermutlich wird der nunmehr insgeheim Luftsprünge unternehmen. Gefühlt, erfährt der mit der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten die zweite Wertsteigerung nach der kostenneutralen Verfüllung. Wenn’s läuft, dann läuft’s? Verbrauchermärkte- und Einzelhandelsgeschäfte oder was auch immer, können nunmehr in bester „Bürgermeister-Bruder-Lage“ andoggen. Gewiss kein Nachteil, gell? Ist das ein lukrativer „Deal“, weil sich bei einer womöglichen externen Vermarktung naturgemäß wesentlich mehr Interessenten werden finden lassen? Die Frage möge jeder für sich selbst beantworten.

Beschlussvorlage übernommen aus dem Rats- und Bürgerinformationssystem:

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde KirnerLand für den Bereich der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun-Erweiterung/Änderung des GewerbegebietesDer Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun beschließt, bei der Verbandsgemeinde Kirner Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes, des in der Änderungs-/bzw. Erweiterungsphase befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage“, Gemarkung Hochstetten, stattzugeben und die beantragte Änderung und Erweiterung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen

Begründung:

Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun befindet sich derzeit im Änderungs-und Erweiterungsverfahren des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage Hochstetten-Dhaun“. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollen die bereits westlich im Flächennutzungsplan enthaltenen Gewerbegebiete zusammengefügt und ein Sondergebiet-Einzelhandel entsprechend überplant werden. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan aktuell nur als Teilfläche „Gewerbegebiet“ ausgewiesen. Eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes wäre deshalb erforderlich“.

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