Prozess Bürger gegen Ortsgemeinde: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!

Merke, ein Gericht, das einen Rechtsstreit entscheiden soll, wird zwangsläufig mit mindestens zwei Versionen konfrontiert, ansonst gäbe es keinen Streit. Recht bekommen bedeutet also, das Gericht von der eigenen Version zu überzeugen. Aber wie soll das gehen, wenn im konkreten Fall einem Kläger das Rede- und Vortragsrecht nahezu verweigert wird. Mehr noch: Der vorsitzende Richter hatte schon unmittelbar nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung sein Urteil pro Ortsgemeinde gemäß Aktenlage signalisiert, obwohl der Bürger seine Argumente, insbesondere zu den Widersprüchlichkeiten in den Einlassungen der Orts- und Verbandsgemeinde im schriftlichen Vorverfahren sowie zur Aktualisierung der Sachlage, zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorgetragen hatte. Finde den Fehler? Eigentlich hätte der nach fünf Minuten einpacken und gehen können.


So geschehen bei der Verhandlung eines Bürgers aus Hochstetten gegen die Ortsgemeinde am vergangenen Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz wegen einer Parkplatzerweiterung und anderen Baumaßnahmen im unmittelbaren Nahbereich seines Wohnhauses, direkt vor seiner Haustür. Als gerichtserfahrener und neutraler Prozessbeobachter war es für mich erschreckend mitverfolgen zu müssen, mit welcher Respektlosigkeit und Herablassung die Kammer den Kläger bis zum Ende der Verhandlung behandelte. Dem Kläger wurde schlussendlich – nur aufgrund seines Antrages – eine kurze, punktuelle Skizzierung seiner Rechtseinschätzung erlaubt / ermöglicht, wobei der vorsitzende Richter ihn bei seinen Ausführungen fortlaufend unterbrach und zum Teil etwaige Beweisantritte nicht zuließ.

Seine Argumente fanden weder Gehör, noch konfrontierte das Gericht die Gegenseite damit. Bürgermeister Hans Helmut Döbell, sein Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter sowie der stellvertretende Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde konnten sich in jeder Minute in Sicherheit wiegen, zur Sache nicht (konkret) aussagen zu müssen. Wie auch, wenn das Gericht keinerlei Interesse zeigte, in eine Beweisführung einzutreten. Armes Deutschland. Ihrem finalen Antrag die Klage abzuweisen, wird das Gericht gewiss nachkommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Kläger-Antrag auf Rückbau der Parkplatzerweiterung und Wiederaufforstung der gerodeten Baum-, Hecken- und Sträucherbestände aus Gründen des Lärm-, Schall-, Immissions- und Sichtschutzes sowie des Natur- / Klimaschutzes wird abgewiesen werden.

Der Blog will die nächsten Tage in die Rolle eines Gerichtsreporters schlüpfen und den Versuch unternehmen, das Verfahren chronologisch darzulegen – also dranbleiben.
Es gab nämlich einige Auffälligkeiten. Etwa die Aussage des Ortsbürgermeisters, dass die Parkplatzerweiterung nur deshalb vorgenommen worden sei, weil die Anwohner der Bergstraße sich diese explizit gewünscht hätten. Sie seien in dieser Angelegenheit an ihn und die Ortsgemeinde herangetreten. Die von ihm geschilderte Notwendigkeit steht im krassen Widerspruch zu den Recherchen und der Rechtseinschätzung des Klägers, der eben diese Erforderlichkeit und Angemessenheit im Rahmen der gesetzlichen / verfassungsgemäßen Verhältnismäßigkeitsprüfung versuchte, ad absurdum zu führen. Das wäre ihm sicherlich auch gelungen, wenn, ja wenn das Gericht ihn hätte entsprechend vortragen lassen und ihm zugehört hätte.

Stellen sich ad hoc insbesondere zwei Kernfragen. Gibt es dieses Bürgerbegehren aus der Bergstraße überhaupt? Und welchen Einfluss hat der Ortsbürgermeister gegebenenfalls im Vorfeld geltend gemacht / ausgeübt, der bei diesem Verwaltungsgericht – in der für diesen Fall zuständigen 2. Kammer! – als ehrenamtlicher Richter (Schöffe) eingesetzt wird, somit also im Gericht „ein- und ausgehen“ kann und die Richter und Schöffen dieser Kammer persönlich kennen dürfte? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Letztere Frage wird wohl unbeantwortet bleiben!

3 thoughts on “Prozess Bürger gegen Ortsgemeinde: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!

  1. Ich wohne seit vielen Jahren in der Bergstraße, und mich hat keiner gefragt. Der kleine Wald were auch mir lieber gewesen.

  2. Mein Elternhaus steht in der Bergstraße und ich weiß zuverlässig, dass mehrere Bürger/innen dankbar über die Erweiterung des Parkplatzes sind.
    Es gibt in der Bergstraße keine Bürgersteige und Möglichkeit zu parken dies war schon vor vielen Jahren ein Problem als es noch längst keine Arztpraxis gab und der Verkehr insgesamt noch weniger war als heute.

  3. Absolute Schande dieser Parkplatz und die Mauer. Permanente Belästigung. Umweltbelastung. Die Befürworter sollten sich schämen. Denkt mal nach!

Schreibe einen Kommentar zu Werner Korn Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert