
Am kommenden Mittwoch, 8. März, -19:00- Uhr, ist wieder großes „Elefantentreffen“ im Bürgerhaus „Haus Horbach“. Die Tagesordnung ist prall gefüllt. Wichtig, die Beratung des Haushaltsplanes und der Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023. Wird der nach Vorstellung – wie so oft – einfach nur „abgenickt“ oder steigt man dieses Mal etwas tiefer in die Diskussion ein? Das Zahlenwerk schreit geradezu, umfänglich hinterfragt zu werden. Was gibt es sonst noch? Nun, interessant unter Top 9 ist die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober der Kirner Straße“.
Das ist der Bereich hinter dem doppelten Lattenzaun am Ortseingang „Kreisel“, also hauptsächlich Bergstraße und Im Steingrund? Warum ist die Änderung notwendig? Der komplette Bereich ist bereits vollständig bebaut. Der Bürgermeister wird diesbezüglich aufklären müssen. Will der etwa am Ende den Versuch unternehmen, die Erweiterung des Anlieger-Parkplatzes in der Straße Im Steingrund und die Neueinrichtung des Gehweges im Kurvenbereich Bergstraße / Im Steingrund – im Nachgang – kommunal- / verwaltungsrechtlich für „legitim“ erklären zu lassen? Bekanntlich ist die Maßnahme umstritten.
Mehr noch: Von einem Anwohner, der von der Ortsgemeinde im Vorfeld über die gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen im unmittelbaren Nahbereich seines Wohnhauses weder informiert noch angehört wurde, wird die Rechtmäßigkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Erweiterung des Anlieger-Parkplatzes infrage gestellt. Eine entsprechende Klage ist beim Verwaltungsgericht Koblenz seit November 2022 anhängig, nachdem ein Vermittlungsversuch durch die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz am Ende gescheitert war. Demnach liegt offensichtlich seitens des Ortsgemeinderates lediglich eine Beschlussfassung in einem „Gesamtpaket“ über die Vergabe der Bauarbeiten für die
- Erweiterung der Bergstraße,
- die Erweiterung der Parkplätze Im Steingrund
- und die Erneuerung von 2-3 Straßeneinläufen Im Steingrund
vor, ohne dass anscheinend zuvor explizit eine Beratung pp. hinsichtlich der öffentlichen Zweckbestimmung, Erforderlichkeit, Angemessenheit und Zumutbarkeit pp. der Erweiterung des Anlieger-Parkplatzes erfolgt ist.
Des Weiteren umfasst der Beschluss über die Auftragsvergabe offenbar nicht den neu eingerichteten Gehweg im Kurvenbereich Bergstraße / Im Steingrund. Im Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Kirner Land ist diesbezüglich – wie es scheint – ebenfalls nichts eingestellt bzw. aufzufinden.
Inwieweit der nunmehr vorhandene Gehweg in dieser Form tatsächlich sinnvoll bzw. zweckmäßig und für Fußgänger tatsächlich gefahrenreduzierend ist, soll hier nicht näher betrachtet werden.
Fakt ist aber, dass – nach wie vor – weder in der gesamten Bergstraße noch rechtsseitig Im Steingrund ein Gehweg vorhanden ist, d. h. am jeweiligen Ende des Kurvenbereiches müssen die Fußgänger dann wiederum die Fahrbahn betreten und dabei höchste Achtsamkeit / Sorgfalt hinsichtlich des fließenden Fahrzeugverkehrs walten lassen.
Aus Sicht des betreffenden Anwohners bestand und besteht nicht das geringste Erfordernis, den vorhandenen Anlieger-Parkplatz Im Steingrund um -4- weitere Parkplätze – bis nahezu in den Einmündungsbereich Bergstraße / Im Steingrund – zu vergrößern und dafür auf eine Wiederaufforstung des abgeholzten kleinen Waldstückes als Schall-, Lärm- und Sichtschutz pp. zu verzichten.
Eine solche Wiederaufforstung wäre jedoch zwingend erforderlich, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt, dass der offene Verteilerkreisel – entgegen der ursprünglichen Planung – deutlich näher in Richtung Bergstraße / Im Steingrund gebaut werden musste. Eine reine Begrünung der jetzigen Restfläche in der Straße Im Steingrund – so wie es die Ortsgemeinde offenbar nun plant – dient allenfalls lediglich einer optischen „Landschaftspflege“ und erscheint in diesem Kontext nicht zielführend.
Absolut in den Hintergrund tritt bei den Verantwortlichen augenscheinlich der Umstand, dass mit der erfolgten Abholzung des Baum-, Hecken- und Sträucherbeständes – in Verbindung mit dem Verzicht auf eine entsprechende Wiederaufforstung – ein (kleines) gesundes Ökosystem vollständig und nachhaltig „vernichtet“ wurde.
Während andere Kommunen bemüht sind, Flächenversiegelungen zu vermeiden oder wieder aufzuheben, werden von hiesiger Ortsgemeinde u. a. Parkplätze gebaut, die nicht erforderlich und keinesfalls angemessen sind. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz werden somit im vorliegenden Fall ad absurdum geführt. Wenn ein solcher „Naturfrevel“ noch nicht einmal auf Gemeindeebene verhindert werden kann, wie soll vor diesem Hintergrund eine „Klimawende von oben“ gelingen?
Bereits in vielen Städten und Kommunen werden erfolgreich Pflanzungen kleiner Wälder (z. B. Konzept „Tiny Forest“, ab -100- qm) vorgenommen. Ein solcher Mikro-Wald erbringt eine ganze Reihe von Ökosystemdienstleistungen, die sich in vielfältiger Hinsicht positiv auf seine ökologische und soziale Umwelt auswirken. So dienen sie u. a. auch als „Temperatur- und Lärmpuffer“.
In diesem Zusammenhang ergeben sich u. a. weitergehende Fragen, wie sich z. B. die neuen Straßenbaumaßnahmen (Asphaltierungen, Verbundsteinpflaster, Steinmauern, Lärmschutzwänden, Abholzen des kleinen Waldstückes pp.) auf die klimatischen Bedingungen unmittelbar vor Ort in der Bergstraße und Im Steingrund auswirken, insbesondere bei Hitzeperioden (wie im letzten Sommer), Starkregenereignissen o. ä..
Sowohl die Anwohner der Straße Im Steingrund als auch die Anwohner im unmittelbar angrenzenden Bereich der Bergstraße verfügen alle über entsprechende Garagen, Carports und Stellplätze.
Übrigens waren bereits vor der Parkplatz-Erweiterung -5- bis -6- (unmarkierte) Anlieger-Parkplätze im vorderen Bereich der Straße Im Steingrund und -3- bis -4- (unmarkierte) Anlieger-Parkplätze auf der Zuwegung zu den Wohnhäusern Im Steingrund Nr. -6- und Nr. -8- vorhanden. Somit wurden damals bereits -8- bis -10- öffentliche Anlieger-Parkplätze in der Straße Im Steingrund vorgehalten!
Für die Patienten der Hausarztpraxis stand und steht ausreichender Parkraum direkt vor der Arztpraxis und im Hinterhof der Liegenschaft Im Steingrund Nr. 1 zur Verfügung. Die Arztpraxisräume stehen im Eigentum einer Privatperson, dem Sohn des Ortsbürgermeisters, und werden von diesem gewerblich vermietet. Auf das – ebenfalls fragwürdige – Arztpraxis-Konstrukt hat der Blog schon mehrfach hingewiesen, zuletzt im Zusammenhang mit der aktuellen gemeindlichen Haushaltsplanung.
Fazit:
Aus der Sackgasse Im Steingrund mit gerade einmal -11- Wohnhäusern und
- dem Patientenverkehr der Hausarztpraxis,
- sowie dem Fahrzeugverkehr aus dem nahegelegenen Verteilerkreisel
Binger Landstraße / B 41, - und dem nunmehr realisierten „Großraumparkplatz“
wurde aus einer jahrzehntelangen ruhigen Wohnlage eine in allen Belangen verkehrsbelebte (Gemeinde-)Straße mit einer äußerst hohen Lärmbelastung pp. – zumindest im vorderen Bereich der Straße Im Steingrund.


© Satellitenbilder Google Earth aus 12-2010 und 10-2019
Die „Parkplatz-Front“ in der Straße Im Steingrund erstreckt sich nunmehr ab dem Einmündungsbereich Bergstraße linksseitig hoch bis zur Zuwegung zu den Wohnhäusern Im Steingrund Nr. -6- und Nr. -8-.
Bis dato sind weder die Bergstraße noch die Straße Im Steingrund als „Anliegerstraße“ und sog. „Tempo-30-Zone“ ausgeschildert. Somit können die Bergstraße und die angrenzenden Gemeindestraßen weiterhin von jedem Verkehrsteilnehmer und mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu -50- km/h (innerhalb geschlossener Ortschaften) befahren werden.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Koblenz in vorliegender Sache entscheidet. Im Gegensatz zu dem besagten Anwohner lässt sich die Ortsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde im vorliegenden Rechtsstreit von einer Mainzer Rechtsanwaltskanzlei vertreten.