Neubaugebiet Simmertal: Niemals das Heft des Handelns aus den Händen geben!

Kaum blickte der Blog über den Berg nach Simmertal und schon bekommt der vorwurfsvoll eins auf den Deckel, von wegen einseitiger Berichterstattung und so weiter und sofort! Die sicherlich nicht ganz unberechtigte Zurechtweisung ist angekommen. Dem mahnenden SPD-Vertreter sei allerdings ins Stammbuch geschrieben, dass es sich beim etwas anderen Nachrichten-Blog nicht um ein neutrales Medium, vielmehr um ein reines Meinungsportal handelt. Geschenkt! Dennoch, an der harschen Reaktion lässt sich Dünnhäutigkeit ablesen. Man, man, man, die Angelegenheit ist aber auch heikel. Simmertal steckt in einem echten Dilemma. Und wie! Warum? Vor Jahren hat man einem Investor grünes Licht für die Umsetzung eines Neubaugebietes am Ortsrand erteilt. Ein Coup der Superlative, einen, den man nicht jeden Tag einfädelt. Alles schien perfekt, wäre der heuer nicht mit einer unmissverständlichen Drohung im Gemeindebüro aufgeschlagen. Sinngemäß: „Entweder der im Kerngebiet ansässige Baggerbetrieb gibt seine Lager- beziehungsweise Arbeitsfläche in der bisherigen Form auf oder es wird nicht gebaut!“ Das typische Basta schwingt in solchen Worten automatisch mit.

Wenn es sich dabei mal nicht um eine klare und entschlossene Ansage an die Adresse der Ortsgemeinde handelt! Kompromissbereitschaft, Fehlanzeige! Guter Start geht anders! Die Ortsgemeinde ist zum Handeln gezwungen, will sie das aus ihrer Sicht lukrative Neubaugebiet nicht auf den letzten Drücker in den Wind schießen müssen. Das setzt voraus, dass sie den heimischen Baggerbetrieb, die weitere Nutzung seiner Fläche, wie bisher, untersagt. Autsch, das tut weh! Kann und will die Ortsgemeinde dem Unternehmen Nutzungsvorschriften erteilen? Ja, sie kann formell die Schlinge zu ziehen? Sicherlich nicht ganz, aber zumindest so, dass es der Jungunternehmer zu spüren bekommt! Die Luft zum Atmen dürfte knapper werden – Schnappatmung nicht ausgeschlossen! Angesichts der momentanen Lage, wird der sich gewiss im falschen Film wähnen, wohl auch deshalb, weil bisher niemand Anstoß an seinem Standort nahm.

Blöd für ihn, der alte Bebauungsplan erlaubt ein Gewerbe dieser Art nicht. Wenn es also hart auf hart kommt, dürfte die Ortsgemeinde das bessere Blatt in Händen halten. Existenziell kann es dem schon jetzt in die Defensive gedrängten Baggerbetrieb an den Kragen gehen, wenn die ihre Joker ausspielen sollte, ohne einen gütlichen Kompromiss oder ein Ausweg gefunden zu haben? Da ist guter Rat teuer. Kommt es zu einem erbitterten Streit im Dorf? Birgt die Angelegenheit Spaltpotenzial? Keine Frage, es gärt unterhalb des Flachsberges! Alle sind unzufrieden. Die Ortsgemeinde, der Investor, die Öffentlichkeit und der Baggerbetrieb sowieso! Notfalls werden Gerichte über die weitere Nutzung der umstrittenen Fläche in Bauplatzgröße entscheiden müssen. Und die wird der Baggerbetrieb anrufen. Muss der auch, um zum einen Zeit zu gewinnen und zum anderen rechtliche Klarheit und Vorgaben für sein weiteres Tun- und Handeln schriftlich in Händen halten zu können. Seinem sich anbahnenden Schicksal zu beugen, kann für ihn gewiss keine Option sein.

Fakt scheint, dass der Investor von seiner harten Linie nicht abrückt und sich das Ganze somit zum Dauerzwist zwischen den Streitparteien entwickeln könnte. Braucht niemand, weil solche „Kleinkriege“ an den Gartenzäunen nur Nerven und Geld kosten. Dennoch, der Investor macht es sich zu einfach. Der lehnt sich in Sicherheit zurück und spielt den Ball einfach wieder an die Ortsgemeinde, ohne eigene Vorschläge für eine gemeinsame Lösung beitragen zu wollen. Gutes Miteinander geht fürwahr anders. Ortsbürgermeisterin Christina Bleisinger und Co wurden allem Anschein nach öffentlich getadelt und wie Schulkinder mit erhobenen Zeigefinger zurechtgewiesen. In der äußeren Wahrnehmung müssen die jetzt wohl spuren. Nachbetrachtend müssen sich die politisch Verantwortlichen allerdings den Vorwurf gefallen lassen, das Heft des Handelns völlig aus den Händen gegeben zu haben. Nicht gut! Vertraglich hat die Ortsgemeinde sämtliche Einflussmöglichkeiten abgegeben. Mehr noch: Unter Umständen sieht die sich im Falle eines Falles Regressansprüchen ausgesetzt, nämlich dann, wenn der Deal mit dem Investor platzen sollte. Rächt sich diese Vorgehensweise jetzt? Schauen wir mal! Fortsetzung am 14. Dezember. Dann wird erneut beraten und nach Lösungen gesucht werden.