Post vom Blog, Lieber Herr Nies…

„Erst denken, dann reden!“ Diesen wohlgemeinten Rat möchte ich Ihnen mitgeben. Sie sind langjähriger Beamter in Führungsposition, können diese aber gesundheitlich nicht mehr ausüben. Die Folgen eines erlittenen Schlaganfalls lasten viel zu schwer, um weiterhin den stressigen Job eines Ersten Beigeordneten ausüben zu können. Warum lassen Sie sich nicht in den Ruhestand versetzen? Ja, das geht! Und ja, den bekommen Sie nach 37 Jahren Beamtendasein locker durch. Den Vorläufigen attestiert Ihnen jeder Amtsarzt. Hätte der vermutlich längst getan, wenn Sie den schon letztes Jahr angestrebt hätten. Die Tür wäre nicht zu. Die stünde für eine Rückkehr offen. Das Beamtenrecht ist flexibel. Geben Sie sich einen Ruck. Ihre Krankenakte rechtfertigt diesen Schritt. Sie müssen ihn nur gehen. Müssen andere auch tun. Und der tut auch nicht weh! Zugegeben, Sie müssen mit Einbußen im Geldbeutel zurechtkommen, aber „wirtschaftlicher Selbstmord“, wie Sie dem Redakteur des Öffentlichen, wie man liest noch dazu mit „gebrochener Stimme“, in den Block diktierten, wäre der Übergang keinesfalls. Wenn man Ihre Aussagen Glauben schenkt, könnte man meinen, Sie stünden ohne erneute Kandidatur vor einem finanziellen Desaster. Ich nenne das Jammern auf ganz hohem Niveau. Richtiger Existenzkampf geht anders. Ihre Sorgen möchte so mancher Beschäftigte gerne haben.

Rechnen wir den mal gemeinsam Ihren Ruhestand in einem Faktencheck grob durch: Sie sind 56 Jahre alt und in der Besoldungsgruppe B 4 einsortiert. Das sind roundabout 9063 Euro brutto Grundgehalt jeden Monat – ohne Zuschläge. Bei einer Versetzung in den Ruhestand – nach Erreichen der regulären Altersgrenze mit geschätzten 64 Jahren – wären das bei 71,75 Prozent der letzten beiden Jahre, also Stand jetzt noch 6400 Euro brutto. Bei vorzeitiger Pension bekämen Sie zusätzlich „schmerzliche“ 10,8 gedeckelte Prozent abgezogen. Summa-summarum stünden dann noch 5500 Euro brutto auf dem monatlichen Ruhegehaltszettel. Netto wären das dann Minimum 4500 Euro plus oder minus. Alles ohne Gewähr, versteht sich! Damit ließe es sich doch gut leben Herr Nies, oder etwa nicht? Entspannter Lebensabend – passt! Warum dieses unsägliche Theaterstück einer erneuten Kandidatur?

Mal unter uns, haben Sie diese Spielchen wirklich nötig? Sie wollen sich aufstellen lassen, aber nicht gewählt werden. Was soll die Scheinkandidatur? Und danach? Wenn Sie wie angestrebt, beim Wähler durchfallen, bekommen Sie dann Übergangsgeld in voller Höhe für das Herumsitzen auf der heimischen Couch? Alimentation auf Kosten der Steuerzahler ohne Aufgaben? Das mag jetzt hart klingen, aber Sie dürften aufgrund Ihres momentanen Gesundheitszustandes für einen anderen Dienstposten, wo auch immer der nach Ihrer Ansicht auch sein möge, kaum noch in Frage kommen. Für mich handeln Sie aus reinem Kalkül heraus, aber nicht von Not getrieben. Da mögen Sie noch sehr auf die Tränendrüse drücken, die Mär nimmt Ihnen keiner ab. Ihre Parteikollegen sowie auch die Menschen werden für Ihre Vorgehensweise kein Verständnis aufbringen. Kehren Sie in sich. Verlassen Sie den Landkreis, dem Sie vor allem nach Ihrer Wahlschlappe so viel zu verdanken haben, erhobenen Hauptes.

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