Verfahren eingestellt! Radarmessung entlang der B 41 zwischen Waldböckelheim und Steinhardt wahrscheinlich unrechtmäßig?

Der umtriebige Blog www.hochstetten-dhaun.info berichtete kürzlich über eine Verkehrsüberwachung auf der B-41 zwischen Waldböckelheim und Steinhardt. Doch was zunächst nach einer Routine-Kontrolle aussah, entpuppte sich als fragwürdige Methode der Polizei. Denn sie haben eine Radarfalle aufgebaut, um die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu überwachen. So weit, so normal. Doch dann kam die Überraschung: Die Verkehrsteilnehmer werden kurz hinter der Ausfahrt Waldböckelheim auf eine Geschwindigkeit von 80 km/h herunterreduziert und ein Zusatzschild weist darauf hin, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung 600 Meter nur lang ist. Nach Adam Riese darf man also nach der 600-Meter-Begrenzung wieder 100 km/h fahren. Doch die Polizei hatte andere Pläne.

Denn nach knapp 700 Metern, also über die angegebene Begrenzung hinaus, stellten sie ihre Radarfalle auf und verschickten Bescheide an Verkehrsteilnehmer, die angeblich zu schnell gefahren sind und somit gegen die 80 km/h-Begrenzung verstoßen haben. Doch ist das überhaupt korrekt und erlaubt? Sollten Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen dürfen, dass die Begrenzung nach 600 Metern aufgehoben ist und sie wieder 100 km/h fahren dürfen? Stattdessen haben die Verkehrsüberwacher ihre Messungen nach Belieben ausgedehnt und die Verwaltung Bescheide verschickt, die augenscheinlich auf einer falschen Grundlage basieren.

Ein betroffener Autofahrer hat sich gegen diese Vorgehensweise gewehrt und offenbar erfolgreich durchgesetzt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Doch warum? Die Bußgeldstelle gab sich wortkarg. Die hat keine Begründung oder Erklärung abgegeben, aber es ist anzunehmen, dass die Messung auf Basis von 80 km/h unrechtmäßig war. Daher kann der auch nicht bei einem 100 km/h-Verstoß belangt werden. Der Fahrer hatte Glück. Doch wie erging es anderen? Diese Vorgehensweise wirft mitunter ein schlechtes Licht auf die Polizei und lässt vermuten, dass sie sich einen Meter-Spielraum auferlegt und ihre Verkehrsüberwachung als solide Einnahmequelle sehen, um klammen Kassen zu füllen.

Natürlich ist Verkehrsüberwachung wichtig und notwendig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Doch es ist unethisch und unprofessionell, wenn sie als reine Einnahmequelle genutzt wird. Wenn die Messstelle zur Messfalle wird, verlieren Verkehrsteilnehmer ihr Vertrauen in die Polizei und das führt zu einer verminderten Akzeptanz von Verkehrsüberwachung im Allgemeinen. Es ist daher wichtig, dass die Polizei transparent und fair agiert und keine unlauteren Methoden anwendet, um ihre Kassen zu füllen. Schluss mit dem Blitzer-Wahnsinn und der Abzocke!

2 thoughts on “Verfahren eingestellt! Radarmessung entlang der B 41 zwischen Waldböckelheim und Steinhardt wahrscheinlich unrechtmäßig?

  1. Es müsste so sein das jedesmal ,wenn Geplitzt wird oder bevor bei der Staatsanwaltschaft ein ok holen müssen. Das währe angemessen. Damit solche Peinlichkeiten bei der Verkehrsüberwachung nicht mehr vorkommt.

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