David gegen Goliath oder Bürger gegen Ortsgemeinde: Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden?

Das kleine Waldstück wurde im Zuge der Parkplatzerweiterung geopfert!

Ein Rechtsstreit wird heute vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Kurz zusammengefasst hat ein Anwohner die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Erweiterung des Anlieger-Parkplatzes „Im Steingrund“ infrage gestellt und eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Klage wird heute vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Es scheint, dass der Ortsgemeinderat die Bauarbeiten für die Erweiterung der Bergstraße, die Erweiterung der Parkplätze Im Steingrund und die Erneuerung von 2-3 Straßeneinläufen in einem „Gesamtpaket“ beschlossen hat, ohne explizit die öffentliche Zweckbestimmung, Erforderlichkeit, Angemessenheit und Zumutbarkeit der Erweiterung des Anlieger-Parkplatzes zu beraten und danach zu kommunizieren.

Darüber hinaus scheint der Beschluss über die Auftragsvergabe den neu eingerichteten Gehweg im Kurvenbereich Bergstraße/Im Steingrund nicht zu umfassen, und es ist unklar, ob dieser Gehweg für Fußgänger sinnvoll oder zweckmäßig ist. Aus Sicht des betreffenden Anwohners bestand und besteht kein Erfordernis, den vorhandenen Anlieger-Parkplatz Im Steingrund um vier weitere Parkplätze zu vergrößern und auf eine Wiederaufforstung des abgeholzten kleinen Waldstücks als Schall-, Lärm- und Sichtschutz in der ursprünglichen Ausdehnung zu verzichten. Es scheint, dass die Verantwortlichen den Umstand, dass weder in der gesamten Bergstraße noch rechtsseitig Im Steingrund eine Notwendigkeit für Stellplätze besteht, berücksichtigt zu haben. Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden? Der Blog wird über den Verlauf der Verhandlung sowie über das spätere Urteil berichten.

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